Leistungsstarke Schüler können ab der Jahrgangsstufe 7 den Mittleren-Reife-Zug (M-Zug) besuchen. Der Wechsel in eine M-Klasse kann zu jedem neuen Schuljahr erfolgen.

Bedingungen für die Aufnahme in die M-Klasse sind:

Übertritt in die M7

Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche

Übertritt in die M8

Ihr Kind kann von der 7. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder dem Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche

Übertritt in die M9

Ihr Kind kann von der 8. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 9 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 8 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche

Übertritt in die M10

Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:

  • wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
  • wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung, die an der jeweils aufnehmenden Schule, in ganz Nürnberg einheitlich, in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien stattfindet

Sprengelprinzip
Bitte beachten Sie, dass für die Mittelschulen das Sprengelprinzip gilt. Hier richtet sich die Zuteilung Ihrer Schule nach dem Wohnort oder dem Stadtteil, es gibt also keine Wahlmöglichkeit. Für Mittelschulverbünde gilt: Innerhalb des Verbundes besteht ein Wahlrecht, soweit nicht die Schulaufwandsträger Beschränkungen des Wahlrechts festgelegt haben.
Alle Schüler aus unserem Sprengel besuchen unsere Schule

Der M-Zug an der Robert-Bosch-Mittelschule

Im Schuljahr 2015/16 haben wir an unserem Haus jeweils eine M7 und M8.
In der 9. und 10. Jahrgangsstufe gibt es jeweils zwei M-Klassen.
Die Schüler der M-Klassen nehmen in der 9. Jahrgangsstufe an den Prüfungen zum Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule (QA) teil.

In der 10. Jahrgangsstufe nehmen sie an den Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss teil.

Welche weiterführenden Schulen können unsere Schüler besuchen?

Mit dem qualifizierenden Abschluss der Mittelschule:

  • Berufsschule
  • Berufsfachschule
  • die zweistufige Wirtschaftsschule

Mit dem Mittleren Schulabschluss an der Mittelschule

  • Berufliche Oberschule (Fachoberschule oder Berufsoberschule)
  • Fachakademie
  • Gymnasium (vgl. die Informationen dazu auf den Seiten zum Übertritt)