Leistungsstarke Schüler können ab der Jahrgangsstufe 7 den Mittleren-Reife-Zug (M-Zug) besuchen. Der Wechsel in eine M-Klasse kann zu jedem neuen Schuljahr erfolgen.
Bedingungen für die Aufnahme in die M-Klasse sind:
Übertritt in die M7
Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:
- bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche
Übertritt in die M8
Ihr Kind kann von der 7. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder dem Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllt:
- bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche
Übertritt in die M9
Ihr Kind kann von der 8. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 9 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 8 folgende Bedingungen erfüllt:
- bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche
Übertritt in die M10
Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:
- wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
- wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung, die an der jeweils aufnehmenden Schule, in ganz Nürnberg einheitlich, in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien stattfindet
Sprengelprinzip
Bitte beachten Sie, dass für die Mittelschulen das Sprengelprinzip gilt. Hier richtet sich die Zuteilung Ihrer Schule nach dem Wohnort oder dem Stadtteil, es gibt also keine Wahlmöglichkeit. Für Mittelschulverbünde gilt: Innerhalb des Verbundes besteht ein Wahlrecht, soweit nicht die Schulaufwandsträger Beschränkungen des Wahlrechts festgelegt haben.
Alle Schüler aus unserem Sprengel besuchen unsere Schule
Der M-Zug an der Robert-Bosch-Mittelschule
Im Schuljahr 2015/16 haben wir an unserem Haus jeweils eine M7 und M8.
In der 9. und 10. Jahrgangsstufe gibt es jeweils zwei M-Klassen.
Die Schüler der M-Klassen nehmen in der 9. Jahrgangsstufe an den Prüfungen zum Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule (QA) teil.
In der 10. Jahrgangsstufe nehmen sie an den Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss teil.
Welche weiterführenden Schulen können unsere Schüler besuchen?
Mit dem qualifizierenden Abschluss der Mittelschule:
- Berufsschule
- Berufsfachschule
- die zweistufige Wirtschaftsschule
Mit dem Mittleren Schulabschluss an der Mittelschule
- Berufliche Oberschule (Fachoberschule oder Berufsoberschule)
- Fachakademie
- Gymnasium (vgl. die Informationen dazu auf den Seiten zum Übertritt)